Persönlichkeitsverletzung auf Facebook

Kürzlich entschied das Bundesgericht in BGer 5A_801/2018 vom 30. April 2019, dass Meinungsäusserungen, Kommentare und Werturteile auf Facebook über andere Personen im Lichte des Art. 28 ZGB dann zulässig seien, wenn sie aufgrund des Sachverhalts, auf den sie sich beziehen, vertretbar und wahr sind