Über den sog. «unechten Härtefall» bei der Ausschaffung krimineller Ausländer

Am 28. November 2010 nahmen Schweizervolk und Stände die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» an.
Die Volksinitiative sah in ihrer ursprünglichen Fassung vor, dass Ausländer, welche in der Schweiz hinsichtlich bestimmter Straftatbestände rechtskräftig verurteilt werden, zwingend für eine Zeitspanne von 5 – 15 Jahren des Landes verwiesen werden.