Ergänzungsleistungen: Begründe ich mit meiner Wahl eines Heims einen neuen Wohnsitz?

Welches Gemeinwesen ist für die Beurteilung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zuständig? Diese Frage kann von erheblicher Bedeutung sein. Unter anderem, da gewisse Kantone neben den bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen auch kantonalrechtliche Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vorsehen.