Business Judgement Rule
Die „Business Judgement Rule“ wurde in den USA entwickelt und vom Bundesgericht erstmals mit Entscheid vom 18. Juni 2012 (BGE 4A_74/2021) auch für die Schweiz übernommen.
Senior Partner – Rechtsanwalt & Notar
lic. iur. HSG, M.B.L. HSG
Kontakt
E: michael.endres@huettelaw.ch
T: +41 41 729 36 36
F: +41 41 729 36 35
Zulassung
An allen Gerichten in der Schweiz zugelassen
Sprachen
Deutsch, Englisch
Seit 2008
Senior Partner bei HütteLAW AG
2005 – 2008
Rechtsanwalt und Notar bei HütteLAW AG
2001 – 2005
Rechtsanwalt und Notar in Zürich und Zug
1999 – 2000
Praktikum bei einer international tätigen Zuger Anwaltskanzlei
Seit 1992
Mitarbeiter einer Immobilienverwaltung, seit 2005 Mitglied des Verwaltungsrates
Master of European International Business Law (M.B.L.) HSG (Universität St. Gallen)
Anwalts- und Notariatspatent des Kantons Zug
Lizenziat, Universität St. Gallen
Advokatenverein des Kantons Zug
BNI Schweiz
CONSULEGIS
Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung
Schweizerischer Anwaltsverband
Schweizerischer Notarenverband
Swiss Venture Club
Verein CCG China Collaborative Group
Die „Business Judgement Rule“ wurde in den USA entwickelt und vom Bundesgericht erstmals mit Entscheid vom 18. Juni 2012 (BGE 4A_74/2021) auch für die Schweiz übernommen.
Wer keine Nachlassplanung betreibt, wird im Todesfall sein Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufteilen müssen. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen – und diese auch richtig zu dokumentieren.
Für den Verkauf eines Geschäftsbereichs stehen unter anderem drei Möglichkeiten zur Verfügung. Der Geschäftsbereich kann nach den Bestimmungen des Obligationenrechts in einem Geschäftsübernahmevertrag oder nach den Bestimmungen des Fusionsgesetzes erfolgen. Das Fusionsgesetz hält dabei folgende zwei Optionen zur Verfügung: die Vermögensübertragung und die Abspaltung.
Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Erbrechts sind von grosser Bedeutung. In der Schweiz wurden Stand 2020 Vermögenswerte von ca. 95 Milliarden vererbt.
Das Bundesgericht bestätigt im Urteil BGer 4A_76/2019 erneut das bisher gültige Prüfungsschema für die Duldungs- und Anscheinsvollmacht. Vor allem im Baurecht ist diese Problematik immer wieder von prozessualer Bedeutung; denn es kommt häufig vor, dass der Bauherr im Nachhinein für Handlungen seines Architekten oder Bauleiters nicht einstehen will.
Zeichnet sich die Gefahr eines Konkurses ab, so gibt es in vielen Fällen immer noch Möglichkeiten, einen Konkurs zu verhindern.
Die Nachlassplanung sollte frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Dies schafft Klarheit und allfällige erbrechtliche Streitigkeiten können so vermieden werden.
Das Beurkundungsrecht des Kantons Zug hat sich durch die COVID-19 Krise nicht verändert, bietet aber nach wie vor die Möglichkeit der Fernbeglaubigung an.
Alte Steinhauserstrasse 1
6330 Cham (ZG)
Bahnhofstrasse 16
6300 Zug
T: +41 (0) 41 729 36 36
F: +41 (0) 41 729 36 35
E: office@huettelaw.ch
This website uses cookies to improve your experience. We\'ll assume you\'re ok with this, but you can opt-out if you wish. Weiterlesen
Name | Domain | Zweck | Ablauf | Art |
---|---|---|---|---|
YSC | youtube.com | YouTube session cookie. | 54 years | HTTP |
wp-wpml_current_language | www.huettelaw.ch | --- | 54 years | --- |
wpl_user_preference | www.huettelaw.ch | WP GDPR Cookie Consent Preferences | 1 year | HTTP |
Name | Domain | Zweck | Ablauf | Art |
---|---|---|---|---|
VISITOR_INFO1_LIVE | youtube.com | YouTube cookie. | 6 months | HTTP |
Name | Domain | Zweck | Ablauf | Art |
---|---|---|---|---|
_ga | huettelaw.ch | Google Universal Analytics long-time unique user tracking identifier. | 2 years | HTTP |
Name | Domain | Zweck | Ablauf | Art |
---|---|---|---|---|
_ga_6DLJ4K40Z4 | huettelaw.ch | --- | 2 years | --- |