Konfessionsverschiedene Brautpaare, bei denen ein Partner römisch-katholisch ist, sollten in ihre Hochzeitsvorbereitungen das rechtzeitige Einholen möglicher kirchenrechtlicher Dispensen oder Erlaubnisse mit einplanen, so z.B. die Dispens von der kanonischen Eheschliessungsform (römisch-katholische kirchliche Trauung) oder die Erlaubnis, die Ehe mit einem nicht-katholischen Christen eingehen zu dürfen. Ebenso ist daran zu denken, für Trauungen im Ausland oder ausserhalb der für das Paar zuständigen Kirchengemeinde, die erforderliche Erlaubnis und Traubefugnisse einzuholen. Zuständig für die Erteilung von Dispensen und Erlaubnissen sind – je nach Fall – entweder das Bischöfliche Offizialat (katholisches Kirchengericht) oder der zuständige Pfarrer. Die Zuständigkeit des Kirchengerichts besteht z.B. wenn ein Partner einer christlich-orthodoxen Kirche angehört.

 

Haben SIe weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

Autorin: Cornelia Arnold / 3. Mai 2018, 14:41