Bitte beachten Sie die seit dem 01.01.2021 geltenden Änderungen der Handelsregisterverordnung. Es ändern sich insbesondere folgende Punkte:
- Die Berichtigung von fehlerhaften Einträgen und die Erfassung von Nachträgen zu unvollständigen Einträgen erfolgt nun gestützt auf einer rechtlichen Grundlage in der HRegV und wird neu bundesweit einheitlich geregelt.
- Der Zweck der Gesellschaft muss nun unverändert und vollständig gemäss den Statuten in den Handelsregisterauszug eingetragen werden.
- Auch können neu bevollmächtigte Personen (wie bspw. Anwälte und Notare) eine Anmeldung für die Gesellschaft unterzeichnen und somit eine Anmeldung beim Handelsregisteramt einreichen.
- Die Registersperre auf Verordnungsstufe wird gestrichen und erfolgt nur noch gestützt auf die Zivilprozessordnung in Form einer vorsorglichen Massnahme.
- Die Handelsregistergebühren werden teils deutlich gesenkt.
- Für die Identifizierung natürlicher Personen wird künftig die AHV Versicherungsnummer genutzt.
- Stampa Erklärung: neu in öffentlicher Urkunde enthalten.
Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.
Autor: Gregor Jeker / 28. Jan. 2021, 13:15