Bitte beachten Sie die seit dem 01.01.2021 geltenden Änderungen der Handelsregisterverordnung. Es ändern sich insbesondere folgende Punkte:

  • Die Berichtigung von fehlerhaften Einträgen und die Erfassung von Nachträgen zu unvollständigen Einträgen erfolgt nun gestützt auf einer rechtlichen Grundlage in der HRegV und wird neu bundesweit einheitlich geregelt.
  • Der Zweck der Gesellschaft muss nun unverändert und vollständig gemäss den Statuten in den Handelsregisterauszug eingetragen werden.
  • Auch können neu bevollmächtigte Personen (wie bspw. Anwälte und Notare) eine Anmeldung für die Gesellschaft unterzeichnen und somit eine Anmeldung beim Handelsregisteramt einreichen.
  • Die Registersperre auf Verordnungsstufe wird gestrichen und erfolgt nur noch gestützt auf die Zivilprozessordnung in Form einer vorsorglichen Massnahme.
  • Die Handelsregistergebühren werden teils deutlich gesenkt.
  • Für die Identifizierung natürlicher Personen wird künftig die AHV Versicherungsnummer genutzt.
  • Stampa Erklärung: neu in öffentlicher Urkunde enthalten.

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

 

Autor: Gregor Jeker / 28. Jan. 2021, 13:15