Schweizer Bürger sowie Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz müssen eine im Ausland geschlossene Ehe im Schweizer Personenstandsregister eintragen lassen. Ausländische Urkunden, wozu auch die Heiratsurkunde gehört, können dann im Schweizer Personenstandsregister eingetragen werden, wenn sie von der Schweiz als gültig anerkannt werden. Grundsätzlich können im Ausland gültig geschlossene Ehen in der Schweiz anerkannt werden. Die Eheschliessung selbst untersteht dem Recht des Ortes der Heirat. Die Schweizer Behörden haben jedoch zu prüfen, ob einerseits die Voraussetzungen des Art. 32 IPRG i.V.m. Art. 25 – 27 IPRG gegeben sind und andererseits, ob das vorgelegte Dokument eine ordnungsgemäss erstellte ausländische Urkunde ist. Die Voraussetzungen nach IPRG sind insbesondere die Zuständigkeit der ausstellenden ausländischen Behörde, die Rechtskraft der ausländischen Urkunde sowie die Vereinbarkeit mit dem Schweizer Ordre public. Die ausländische Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Land der Eheschliessung eingereicht werden. Die Schweizer Vertretung prüft sodann, ob die Voraussetzungen nach IPRG erfüllt sind und die Urkunde ordnungsgemäss erstellt wurde. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Urkunde übersetzt, beglaubigt und sodann von der Schweizer Auslandsvertretung an die zuständige kantonale Zivilstandsbehörde in der Schweiz übermittelt. Es ist zu beachten, dass die Schweizer Behörden weitere Dokumente anfordern können und das Verfahren bis zu drei Monate dauern kann. Betroffenen ist deshalb zu empfehlen, sich frühzeitig bei der Schweizer Auslandsvertretung über die ggfs. zusätzlich einzureichenden Dokumente zu informieren.
Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft folgt einem vergleichbaren Verfahrensablauf, weshalb auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine im Ausland begründete gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz als Begründung einer eingetragenen Partnerschaft anerkannt wird.
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Autorin: Cornelia Arnold / 29. Mai 2019, 11:49