Auch nach dem Brexit können Schweizer Staatsbürger/innen weiterhin Kurzaufenthalte (weniger als 3 Monate) ins Vereinigte Königreich (UK) ohne Visumspflicht wahrnehmen.

 

Jedoch gibt es künftig zu beachtende Änderungen hinsichtlich der notwendigen Reisedokumente. Für Schweizer Staatsbürger/innen gilt:

  • bis zum 31. Dezember 2020 kann wie bisher noch wahlweise mit dem Pass oder der Identitätskarte (ID) nach UK gereist werden;
  • ab dem 1. Januar 2021 gilt grundsätzlich der Pass als notwendiges Reisedokument, es kann jedoch übergangsweise auch noch mit der ID eingereist werden;
  • ab dem 1. Oktober 2021 ist eine Einreise nach UK nur noch mit dem gültigen Pass – nicht mehr mit der Identitätskarte – möglich.

 

Da unklar ist, wie lange der Pass während der Übergangsperiode zwischen 1. Januar 2021 und 1. Oktober 2021 gültig sein muss, empfehlen wir, nur mit einem Pass zu reisen, der eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ausweist. Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Reisepässe sodann grundsätzlich eine sechsmonatige Gültigkeit aufweisen. Es ist zu empfehlen, Reisepässe frühzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig vor Reiseantritt eine Verlängerung zu beantragen.

 

Für Schweizer Staatsbürger/innen, die noch vor dem 31. Dezember 2020 eine Aufenthaltsbewilligung für UK erhalten haben und unter anderem einen registrierten Status gem. EU-Settlement Scheme nachweisen können, werden bis Ende 2025 Ausnahmeregelungen (so auch die Verwendung der Schweizer ID als gültiges Reisedokument) gelten.

 

Um allfällige Unklarheiten beim Reisen zu vermeiden, empfehlen wir Schweizer Staatsbürger/innen bereits ab dem 1. Januar 2021 als Reisedokument nur noch einen Pass mit ausreichend langer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten bei der Einreise nach UK bei sich zu führen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

 

Autorin: Cornelia Arnold / 15. Dez. 2020, 09:35