Infolge Brexit müssen Schweizer Staatsbürger/innen, welche im Vereinigten Königreich (UK) leben und dort studieren oder arbeiten wollen, einen Aufenthaltsstatus nach EU Settlement Scheme – den „settled“ oder „pre-settled“ Status – beantragen.
Antrag
Die Stellung eines Antrages wird bei Schweizer Staatsbürger/innen, welche mit britischen Staatsbürger/innen verheiratet sind, vorausgesetzt. Keinen Antrag müssen jedoch Doppelbürger/innen der Schweiz und dem UK stellen, da diese die vollen Rechte auf Aufenthalt in dem UK durch die Doppelbürgschaft innehaben.
Anspruch?
- „settled“ Status: Bei fünfjährigem ununterbrochenen (d.h. mindestens 6 Monate pro beliebigem 12 monatigen Zeitraum oder ausnahmsweise 12 Monate bei wichtigen Gründen wie Geburt, schwere Krankheit, Studium, Berufsausbildung, Arbeitsstelle im Ausland, bei der Wehrpflicht von beliebiger Dauer) Aufenthalt in dem UK, sollte der Niederlassungsstatus ausgestellt.
- „pre-settled“ Status: Falls die Fünfjahresschranke des „settled“ Status noch nicht erreicht wurde, kann ein „pre-settled“ Status beantragt werden, welcher unter der oben genannten Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthalts nach fünf Jahren in einen „settled“ Status übergehen kann.
Voraussetzungen zur Beantragung eines „settled“ / „pre-settled“ Status:
- Staatsangehörigkeit: Schweizer Staatsbürger/in oder Familienmitglied eines Schweizer Staatsbürger/in.
- Wohnort: Man muss spätestens ab dem 31. Dezember 2020 in dem UK wohnhaft sein.
- Stellung eines Antrages: dieser kann auch von einem anderen Staat ausgestellt werden; die physische Präsenz im UK ist nicht erforderlich.
- Fristenwahrung: Der Antrag muss vor dem 30. Juni 2021 beim GOV.UK eingereicht werden.
Aus Aufenthaltsstatus ergehende Rechte
Mit der Erlangung eines solchen Aufenthaltsstatus wird unter anderem ermöglicht, dass man im UK arbeiten, studieren oder sich ausbilden kann, zu öffentlichen Geldern (Sozialleistung / Renten) berechtigt ist und in das UK ein- wie auch ausreisen darf.
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Autorin: Cornelia Arnold / 21. Dez. 2020, 09:35