Sind Kettenarbeitsverträge zulässig?

Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet vereinbart werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn entweder ein konkretes Enddatum, zu welchem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, vereinbart wurde oder das Ende des Arbeitsvertrags durch ein Ereignis oder sonstige Gründe eindeutig bestimmbar ist (z.B. «für die Dauer der Wintersaison»). Der befristete Arbeitsvertrag endet üblicherweise automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich.

Freiwillige Weiterversicherung nach Art. 47a BVG bei Kündigung älterer Arbeitnehmer

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (EL), welche am 01.01.2021 in Kraft trat, wurde auch eine Ergänzung am Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgenommen. Bei der Beratung im Parlament bestand grosse Übereinstimmung, dass der Anspruch auf eine Altersrente der beruflichen Vorsorge erheblich dazu beitragen kann, eine spätere Abhängigkeit von Leistungen der EL zu vermeiden.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer

Das Alter eines Arbeitnehmers ist eine persönliche Eigenschaft aufgrund derer kein Arbeitnehmer gekündigt werden darf. Das gebietet der allgemeine Kündigungsschutz im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 336 ff. OR). Doch es besteht kein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, wenn ihnen aus einem anderen, beispielsweise wirtschaftlichen oder verhaltensbedingten Grund, vom Arbeitgeber gekündigt wird.

Wurde die Kurzarbeitsentschädigung im aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Summarverfahren falsch berechnet?

Um die zahlreichen Gesuche um Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung in der Corona-Pandemie zeitnah bearbeiten zu können und die Entschädigungen rasch an die Betroffenen auszuzahlen, führte der Bundesrat im Rahmen der «Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung» verschiedene Erleichterungen, unter anderem ein summarisches Verfahren zur Berechnung des anrechenbaren Verdienstausfalles, ein.