Freiwillige Weiterversicherung nach Art. 47a BVG bei Kündigung älterer Arbeitnehmer

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (EL), welche am 01.01.2021 in Kraft trat, wurde auch eine Ergänzung am Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgenommen. Bei der Beratung im Parlament bestand grosse Übereinstimmung, dass der Anspruch auf eine Altersrente der beruflichen Vorsorge erheblich dazu beitragen kann, eine spätere Abhängigkeit von Leistungen der EL zu vermeiden.

Ergänzungsleistungen: Begründe ich mit meiner Wahl eines Heims einen neuen Wohnsitz?

Welches Gemeinwesen ist für die Beurteilung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen zuständig? Diese Frage kann von erheblicher Bedeutung sein. Unter anderem, da gewisse Kantone neben den bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen auch kantonalrechtliche Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vorsehen.