Business Judgement Rule
Die „Business Judgement Rule“ wurde in den USA entwickelt und vom Bundesgericht erstmals mit Entscheid vom 18. Juni 2012 (BGE 4A_74/2021) auch für die Schweiz übernommen.
Michael Endres
Die „Business Judgement Rule“ wurde in den USA entwickelt und vom Bundesgericht erstmals mit Entscheid vom 18. Juni 2012 (BGE 4A_74/2021) auch für die Schweiz übernommen.
Wer keine Nachlassplanung betreibt, wird im Todesfall sein Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufteilen müssen. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen – und diese auch richtig zu dokumentieren.
Für den Verkauf eines Geschäftsbereichs stehen unter anderem drei Möglichkeiten zur Verfügung. Der Geschäftsbereich kann nach den Bestimmungen des Obligationenrechts in einem Geschäftsübernahmevertrag oder nach den Bestimmungen des Fusionsgesetzes erfolgen. Das Fusionsgesetz hält dabei folgende zwei Optionen zur Verfügung: die Vermögensübertragung und die Abspaltung.
Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Erbrechts sind von grosser Bedeutung. In der Schweiz wurden Stand 2020 Vermögenswerte von ca. 95 Milliarden vererbt.
Das Bundesgericht bestätigt im Urteil BGer 4A_76/2019 erneut das bisher gültige Prüfungsschema für die Duldungs- und Anscheinsvollmacht. Vor allem im Baurecht ist diese Problematik immer wieder von prozessualer Bedeutung; denn es kommt häufig vor, dass der Bauherr im Nachhinein für Handlungen seines Architekten oder Bauleiters nicht einstehen will.
Zeichnet sich die Gefahr eines Konkurses ab, so gibt es in vielen Fällen immer noch Möglichkeiten, einen Konkurs zu verhindern.
Die Nachlassplanung sollte frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Dies schafft Klarheit und allfällige erbrechtliche Streitigkeiten können so vermieden werden.
Das Beurkundungsrecht des Kantons Zug hat sich durch die COVID-19 Krise nicht verändert, bietet aber nach wie vor die Möglichkeit der Fernbeglaubigung an.
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