Die eidgenössischen Räte haben die lange diskutierte Aktienrechtsrevision verabschiedet. Die Gesetzesrevision bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals und zusätzliche moderne Formen für die Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Flexibilität bei der Kapitalstruktur und in Bezug auf Dividenden (bspw. muss der Nennwert von Aktien nur noch grösser als Null sein, das Aktienkapital ist neu auch in einer ausländischen Währung zulässig, Einführung des Kapitalbandes);
  • Die Revision ermöglicht moderne und digitale Formen zur Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung und schriftliche oder elektronische Generalversammlungsbeschlüsse);
  • Die Regelungen betreffend Vergütung der Geschäftsleitung bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) wurden in das Aktienrecht überführt;
  • Bei börsenkotierten Gesellschaften, welche die Schwellenwerte gemäss Art. 727 Abs.1 Ziff. 2 OR überschreiten, gilt – mit einer Übergangsfrist – neu eine Geschlechterquote (30% Frauen im Verwaltungsrat und 20% Frauen in der Geschäftsleitung);
  • Die Rechte von Minderheitsaktionären werden gestärkt. Namentlich sind neu verschiedene Schwellenwerte für die Ausübung von Aktionärsrechten gesenkt worden.

 

Einzelne im Rahmen der Aktienrechtsrevision bevorstehende Änderungen und Neuerungen, werden wir in künftigen Blogbeiträgen ausführlicher beleuchten.

 

Was heisst dies für Sie?

Die bestehenden Statuten sowie allfällige Organisationsreglemente sollten im Hinblick auf das Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision überprüft werden. Gegebenenfalls besteht Anpassungsbedarf. Insbesondere um die neuen Möglichkeiten zur Durchführung der Generalversammlung nutzen zu können, wird vielfach eine Änderung der bestehenden Statuten erforderlich sein.

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

 

Autor: Gregor Jeker / 30. Juni 2021, 10:45