Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus will der Bundesrat eine Registersteuerpflicht für Vereine einführen. Vereine, die zu caritativen Zwecken Vermögenswerte entgegennehmen, sollen künftig zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet werden.

Sie müssen Mitgliederlisten führen und diese bis zu 10 Jahre nach Austreten der Mitglieder aufbewahren. In der Schweiz gibt es mehr als 100’000 Vereine und die Vereinskultur ist prägend für das Leben in der Schweiz, daher bleibt zu hoffen, dass die Bürokratie nicht überhandnimmt. Wir sind gespannt, wie sich das Vereinsrecht weiterentwickelt.

 

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Autorin: Jennifer Jäger / 17. Okt. 2018, 14:15