Workation – Risiken und Chancen
Mitarbeiter im Büro wollen vermehrt flexible Arbeitszeiten. Dieses Ansuchen steht oftmals auch im Zusammenhang mit Home-Office oder Remote-Office.
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Mitarbeiter im Büro wollen vermehrt flexible Arbeitszeiten. Dieses Ansuchen steht oftmals auch im Zusammenhang mit Home-Office oder Remote-Office.
Während der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 waren plötzlich sehr viele Unternehmen in der Situation Lohnkosten nicht mehr alleine tragen zu können und somit auf die Einführung von Kurzarbeit im Betrieb angewiesen.
Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet vereinbart werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn entweder ein konkretes Enddatum, zu welchem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll, vereinbart wurde oder das Ende des Arbeitsvertrags durch ein Ereignis oder sonstige Gründe eindeutig bestimmbar ist (z.B. «für die Dauer der Wintersaison»). Der befristete Arbeitsvertrag endet üblicherweise automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt eine zusätzliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (EL), welche am 01.01.2021 in Kraft trat, wurde auch eine Ergänzung am Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgenommen. Bei der Beratung im Parlament bestand grosse Übereinstimmung, dass der Anspruch auf eine Altersrente der beruflichen Vorsorge erheblich dazu beitragen kann, eine spätere Abhängigkeit von Leistungen der EL zu vermeiden.
Das Alter eines Arbeitnehmers ist eine persönliche Eigenschaft aufgrund derer kein Arbeitnehmer gekündigt werden darf. Das gebietet der allgemeine Kündigungsschutz im Schweizer Arbeitsrecht (Art. 336 ff. OR). Doch es besteht kein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, wenn ihnen aus einem anderen, beispielsweise wirtschaftlichen oder verhaltensbedingten Grund, vom Arbeitgeber gekündigt wird.
Seit langem bestand Bedarf, erwerbstätigen Personen die Betreuung von kranken Angehörigen, insbesondere von Kindern, zu ermöglichen. Nun wurden die rechtlichen Voraussetzungen durch das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung geschaffen.
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