Nachlassplanung
Wer keine Nachlassplanung betreibt, wird im Todesfall sein Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufteilen müssen. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen – und diese auch richtig zu dokumentieren.