Erbrecht und Nachlassplanung

Viele erbrechtliche Schwierigkeiten können vermieden werden, indem man sich zu Lebzeiten Gedanken über die Nachlassplanung macht. Unsere Notare helfen Ihnen bei der Prüfung oder Erstellung der notwendigen Urkunden. Unsere Anwältinnen und Anwälte amten als Willensvollstrecker und Nachlassverwalter und verhelfen somit dem Willen des Erblasser zu seiner Durchsetzung und der Erbengemeinschaft zu ihrem Recht. Auch bei kirchenrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie gerne.

Ihre Ansprechspartner

Aktuelle Themen zu
Erbrecht und Nachlassplanung