Ergänzungsleistungen (EL) und der drohende Vermögensverzicht bei der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Gewerbes
Das Schweizer Sozialversicherungsrecht knüpft im Wesentlichen an das Element des Erwerbsstatus an, d.h. ob die Person unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig oder ob sie nicht erwerbstätig ist. Die jeweilige Branche spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.