Kirchenrecht

Die katholische Kirche regelt ihre internen Rechtsverhältnisse durch ein eigenes weltweit gültiges Recht (Kanonisches Recht) und verfügt über eine eigene Gerichtsbarkeit. Davon sind Kirchenmitglieder ebenso betroffen wie kirchliche Mitarbeiter bis hin zu Angehörigen anderer christlicher Konfessionen oder Religionen z.B. bei Ehenichtigkeitsverfahren. Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung in kirchenrechtlichen Belangen? Unsere im kanonischen Recht ausgebildeten Spezialisten beraten, unterstützen und vertreten Sie in Ihren Anliegen.

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