Wer keine Nachlassplanung betreibt, wird im Todesfall sein Vermögen nach den gesetzlichen Richtlinien aufteilen müssen. Häufig entspricht dies aber nicht dem Willen der Erblasserin oder des Erblassers. Es lohnt sich deshalb, sich frühzeitig Gedanken über allfällige Anpassungen bei der Erbverteilung zu machen – und diese auch richtig zu dokumentieren.

 

Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner (Ehegatten, Konkubinatspartner, eingetragene Partner) maximal möglich begünstigen? Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner im eigenen Haus bleiben kann? Sie möchten die gesetzlich vorgesehene Erbfolge ändern? Sie wollen bei einer Schenkung an eines Ihrer Kinder die anderen Kinder nicht benachteiligen?

 

Ein Testament oder ein Ehe- und/oder Erbvertrag hilft Ihnen dabei, Ihre Wünsche zur Erbverteilung zu berücksichtigen und Unstimmigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

 

Ob beim Aufsetzen eines Testaments oder beim Erstellen eines Ehe-, Erb- oder Konkubinatsvertrags: Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und beraten Sie persönlich.

 

Haben Sie weitere Fragen? Das HütteLAW-Team berät Sie gerne.

 

Autor: Michael Endres / 29. Juli 2021, 10: 35