Das Obergericht Zürich hat kürzlich private Dashcam Aufnahmen als Beweismittel zugelassen, um eine mutmasslich schwere Straftat im Strassenverkehr aufzuklären, obwohl die Dashcam Aufnahme durch eine Privatperson widerrechtlich aufgenommen wurde und weder ein Personen- noch Sachschaden entstanden ist. Die Veröffentlichung des Entscheids und damit die konkrete Begründung stehen noch aus. Auch will die beschuldigte Person den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Ein Entscheid des Bundesgerichts über die Verwertung privat gemachter Dashcam Aufnahmen dürfte künftig für die Verwendung privater Dashcam Aufzeichnungen als Beweismittel in Straf- und Zivilverfahren wegweisend sein.

 

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Autorin: Cornelia Arnold / 24. Okt. 2018, 14:05