Die offizielle Schweizer App der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) soll das Anmelden von Waren vor dem Grenzübergang per Smartphone ermöglichen. Die Applikation «QuickZoll» kann für Android und iOS Betriebssys-teme kostenlos heruntergeladen werden. Die eingeführten Waren werden offline eingetragen und die anfallenden Abgaben direkt bezahlt. Lediglich für den Zahlungsvorgang per Kreditkarte oder TWINT wird eine Internetverbindung benötigt.

Die Zollabgabe kann jedoch maximal 48 Stunden vor der Einreise in die Schweiz bezahlt werden, wobei man innerhalb der genannten 48 Stunden in einem gewählten Zeitfenster von zwei Stunden einzureisen hat. Die Quittung welche man nach Bezahlung erhält, ist für 1 Jahr aufzubewahren und muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Jedoch ist die Quittung nur während dem gewählten Zeitfenster für die Einreise gültig. Eine Änderung des Zeitfensters ist nach Bezahlung der Abgabe nicht mehr möglich.

Wichtig: Die Quittung entspricht keiner Ausfuhrbescheinigung, um die im Ausland bezahlte Mwst zurückzuverlangen. Hierfür sind die Regelungen über die Rückerstattung der Mwst des betreffenden Landes massgebend. Eine App, welche zugleich eine Ausfuhrbescheinigung generiert, ist bisher noch nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich vorzeitig über die entsprechende Regelung des betreffenden Landes zu informieren. Es ist zu erwarten, dass andere Länder ebenfalls bald alternative Verzollungslösungen für Smartphones präsentieren.

Möchte man die App «QuickZoll» benutzen, so muss man vor Deklaration der Waren zustimmen, dass alle Waren zum Mwst-Satz von 7.7% besteuert werden und der reduzierte Steuersatz für ausgewählte Produkte (2.5%) nicht berücksichtigt wird. Die Eidgenössische Zollverwaltung begründet dies mit der damit einhergehenden Vereinfachung des Vollzugsprozesses. Soll der reduzierte Satz angewendet werden, so muss man die Waren weiterhin an einem Schalter der Eidgenössischen Zollverwaltung anmelden und kann die App nicht nutzen. Eine benutzerfreundlichere Lösung wäre hier wünschenswert.

Nicht alle Waren können mit «QuickZoll» angemeldet werden. Die Applikation richtet sich lediglich an Privatpersonen, welche für den Eigengebrauch oder Geschenke einkaufen. Des Weiteren können u.a. folgende Waren nicht mit «QuickZoll» verzollt werden:
• Waffen, lebende Tiere oder andere Waren, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen oder bewilligungspflichtig sind
• Ausstattungs- (Heirat), Erbschafts- und Übersiedlungsgut
• Waren von einem Gesamtwert über CHF 20’000.-
• Fahrzeuge, Treibstoffe oder Reparaturen an Fahrzeugen
• Waren, für welche eine Ausfuhrbestätigung benötigt wird

Die Anmeldung von verbotenen oder bewilligungspflichtigen Waren oder das unvollständige oder nicht korrekte Anmelden von Waren ist strafbar (Art. 33, 118 und 127 ZG). Strafrechtlich verantwortlich für die mitgeführten und angemeldeten Waren ist die Person, welche die Quittung bei einer Kontrolle vorweist (siehe Information in «QuickZoll»: Informationen zum Gebrauch der App).

Vorteile von QuickZoll
• kein Warten oder Anhalten an der Grenze, um den Schalter oder die Anmeldebox aufzusuchen
• Einreise auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten unbedenklich
• Wertfreigrenze wird automatisch abgezogen
• einfache Überprüfung der Freimenge

Nachteile von QuickZoll
• alle Waren werden zum Mwst-Satz von 7.7% besteuert, keine Anwendung des reduzierten Steuersatzes von 2,5% auf Lebensmittel, Medikamente etc.
• nur begrenztes Zeitfenster für den Grenzüber-tritt (2 Stunden)
• kein Beleg für Rückerstattung der im Ausland bezahlten Mwst (dafür bräuchte es eine eigene Applikation oder Regelung des betreffenden Auslandes)
• nicht alle Waren können mit der App versteuert werden

Fazit: Die Idee der Schweizer Behörden, die Zollanmeldung zu vereinfachen und zeitunabhängig möglich zu machen, ist lobenswert. In der Praxis ist die App aufgrund der fehlenden Ausfuhrbescheinigung und dem einheitlichen Mwst-Satz von 7.7% für Verbraucher eher unattraktiv. Trotzdem sinnvoll ist die Anwendung für Personen, welche die Freimenge überprüfen möchten oder Waren, die zu 7.7% zu versteuern sind, aus Ländern ohne Mwst-Rückerstattung einführen. So kann beispielsweise der Schmuck-, Elektronik-, oder Kleidereinkauf aus den USA vor dem Verlassen des Flughafens bereits verzollt werden und bei der Einreise kann ohne Wartezeit der grüne Ausgang «keine Waren anzumelden» benutzt werden. Die korrekte Anmeldung mit der App «QuickZoll» schützt vor strafrechtlichen Konsequenzen durch Schweizer Behörden.

 

Haben Sie weiteren Fragen? Das Hütte-LAW-Team berät Sie gerne.

Autorin: Jennifer Jäger / 22. Nov. 2018, 12:44