Der neue Gesetzesentwurf und die Botschaft mit Anpassungen zum internationalen Schiedsrecht wurden veröffentlicht. Damit wird der Standort Schweiz für Schiedsgerichte noch attraktiver. Darin wird nebst formellen Vereinfachungen auch vorgeschlagen, dass Eingaben im Beschwerde- oder Revisionsverfahren vor Bundesgericht auch in englischer Sprache vorgebracht werden können. Wir sind gespannt, was vom innovativen Vorschlag dann vom Parlament umgesetzt wird.
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Autor: Martin Hütte / 10. Dez. 2018, 12:12