Im März 2016 krachte ein Tesla-Fahrer ungebremst mit etwa 100km/h in einen Signalisationsanhänger vor einer Baustelle. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Lenker den Autopiloten sowie ein Aufprallvermeidungssystem eingeschaltet und sein Fahrzeug in den zwei Minuten vor dem Unfall weder gesteuert noch gebremst, sondern war durch sein Mobiltelefon abgelenkt. Ob dies der Unfallauslöser war, lässt sich laut Gericht nicht nachweisen, sei aber auch nicht entscheidend. Vielmehr von Bedeutung sei, dass der Lenker ungebremst in ein grosses und auffälliges, von weitem sichtbares Hindernis krachte, was nicht passiert wäre, wenn er seine Aufmerksamkeit auch nur einigermassen auf die Strasse gerichtet hätte. Folglich machte sich der Lenker der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschung des Fahrzeuges mangels Aufmerksamkeit sowie mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung (wegen mehrfachem Hantieren mit dem Mobiltelefon) schuldig. Richtungsweisend bei diesem Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau dürfte die Berücksichtigung des Vertrauens des Tesla-Fahrers in die Fahrzeugautomatisierung als strafmindernder Umstand sein. Gemäss Gericht sei der Lenker als IT-Unternehmer durch seine übersteigerte Technikgläubigkeit zu seinem Verhalten bestimmt worden. Entsprechend könne dadurch, dass sich der Beschuldigte wohl einfach auf das funktionierende Assistenz-System vollkommen verlassen hatte, von Vorsatz keine Rede sein. Vielmehr sei von einem relativ geringen Verschulden auszugehen. Die Entwicklung der künftigen Rechtsprechung betreffend Unfallschuld bei eingeschaltetem Autopiloten verspricht nach diesem ersten Schweizer Gerichtsurteil interessant zu werden.
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Quellen: Nadine Zurkinden, Vertrauen in Fahrzeugautomatisierung als strafmindernder Umstand? In: JusLetter 3. Dez. 2018 und NZZ Online vom 30. Nov. 2017, Tesla-Fahrer zu bedingter Geldstraft verurteilt.
Autorin: Stephanie Kaiser / 19. Dez. 2018, 11:39